Unsere Leistungen im Überblick
Leistungen der Pflegeversicherung
Leistungen der Behandlungspflege
Hauswirtschaftliche Versorgung
Verhinderungspflege
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Haben Sie noch Fragen dazu? Gerne! Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.
Pflegekontrollbesuch §37.3 SGB XI
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